Tipps und Tricks

Tipps und Tricks vom Steuerberater zur Absetzbarkeit von Weiterbildungen für Angestellte und Selbstständige

Vor oder mit der Entscheidung für eine Aus- und Weiterbildung stellt man sich auch einige Fragen rund um die Finanzierung der persönlichen Bildungsmaßnahme. Unter anderem natürlich auch zu dem Thema der steuerlichen Absetzbarkeit von Fortbildungskosten:

Grundsätzlich sind Bildungsmaßnahmen in Österreich und Deutschland von der Steuer absetzbar und man kann dadurch seine Steuern optimieren. Hierzu einige Tipps zur Steuerersparnis für Weiterbildungskosten.

Was ist die Steuerersparnis für Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer?

Die Weiterbildungkosten können von Angestellen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als “Werbungskosten” abgesetzt werden, was zu einer Steuerersparnis (Rückerstattung von bezahlten Steuern) führt.

Was zählt zu den Werbungskosten?

  • Bildungsmaßnahmen (z.B. berufsbezogene Kurse, Seminare, Ausbildungen) die der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten im bereits ausgeübten Beruf dienen.
  • Umschulungskosten, wenn die Bildungsmaßnahme so umfassend ist, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht.

Welche Weiterbildungskosten bzw. Umschulungskosten können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden?

  • Kursbeitrag / Teilnahmegebühren
  • Kosten für Unterlagen und Fachliteratur
  • Kosten für Arbeitsmittel (Schreibwaren, anteilige PC-Kosten, usw.)
  • Fahrtkosten / Reisekosten: öffentliche Verkehrmittel oder amtliches Kilometergeld
  • Nächtigungskosten
  • Tagesgelder

Was ist die Steuerersparnis für selbstständige Unternehmerinnen oder Unternehmer?

Hier haben Selbstständige die Möglichkeit die Weiterbildungskosten im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Betriebsausgabe geltend zu machen.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es für den Arbeitgeber?

Weiterbildungsausgaben für Mitarbeiter*innen sind Betriebsausgaben, wenn die Fortbildung im betrieblichen Interesse liegt und das Unternehmen die Kosten für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter*innen trägt. Neben den direkt übernommenen Kosten der Weiterbildung können auch Ausgaben für Fachbücher, Unterbringungen, Verpflegung und Reisekosten, die der Arbeitgeber trägt, als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Unabhängig von der steuerlichen Ersparnis sind die Förderungsmöglichkeiten des jeweiligen Bundeslandes in Betracht zu ziehen.

Was sind die Vorteile bei einer Kostenübernahme durch den Arbeitgeber?

Entscheidet der Arbeitgeber statt der Auszahlung einer Prämie die Kosten Lehrgangs oder Studiums zu übernehmen, entsteht eine Kostenersparnis für beide Beteiligten. Für den/die ArbeitnehmerIn ist im Gegensatz zu einer Prämie die Förderung von Weiterbildung durch den Arbeitgeber steuerfrei. Der finanzielle Vorteil beträgt so bis zu 50%. Und auch Ihr/Ihre ArbeitgeberIn profitiert davon, denn es fallen keine Lohnnebenkosten an. Im Gegenteil, der Staat beteiligt sich an den Kosten mit 25% (bei Kapitalgesellschaftern) bzw. bis zu 55% (bei Einzelunternehmern). Für Arbeitgeber*innen sind die Teilnahmegebühren voll absetzbar.

Wie hoch ist der Steuervorteil bzw. die Kostenersparnis?

Grundsätzlich ist die Höhe der Kostenersparnis von Ihrem Jahreseinkommen abhängig.

Absetzbarkeit für Unternehmer / Private bei 42% Steuerprogression anhand eines Beispiels:
1. Jahr EUR 12.400,– Studiengebühren –  bei 42% Steuer: tatsächliche Kosten: 7.192,–
2. Jahr EUR 12.400,– Studiengebühren –  bei 42% Steuer: tatsächliche Kosten: 7.192,–
Gesamtinvestition: EUR 14.384,–

Wichtig!
Generell gilt: als Nachweis um Steuern zu sparen und Aus- und Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen zu können, müssen alle Rechnungen gesammelt und aufbewahrt werden!

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